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Wie bereitet man sich auf eine erste Schuldnerberatung vor?
1. Hierzu gehört eine Checkliste über monatliche Einnahmen und Ausgaben
(Haushaltsplan),
2. eine aktuelle Forderungsaufstellung mit einer möglichst vollständige Schuldenliste bzw. Gläubigerliste.
(Schuldenliste)
3.
Außerdem sollten dem Berater, damit er sofort unterstützend
eingreifen kann, Lohnbescheinigungen, Mahnungen,
Pfändungsbescheide usw. zur Verfügung stehen.
Was sollte man vor einer vereinbarten Schuldnerberatung beachten?
1. Keine neuen Umschuldungen, Ratenzahlungen oder Kreditaufnahmen vereinbaren und auch keine (notariellen) Schuldanerkenntnisse unterschreiben.
2. Prüfen, ob die einem möglicherweise zustehenden Unterhaltszahlungen der gegenwärtigen Lebenssituation entsprechen.
3. Eingehende Mahn- und Vollstreckungsbescheide
genau auf ihre Berechtigung prüfen - und ggf. binnen 14 Tagen beim
Amtsgericht Widerspruch gegen den Bescheid einlegen (auch gegen zu hoch
erscheinende Zinsforderungen).
4. Forderungen über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur vollständigen Offenlegung der Vermögensverhältnisse unbedingt wahrnehmen, da sonst Erzwingungshaft droht.
5. Wer wegen seiner Schulden kein Girokonto
mehr besitzt, kann bei der Kreis- oder Stadtsparkasse ein Konto auf
Guthabenbasis beantragen. Dieses Konto kann nicht überzogen werden. TIPS zur Einrichtung eines Guthabenkontos:
http://www.f-sb.de/service_ratgeber/faq/wegguthabenkonto1.htm.
6. Bei einer Kontopfändung
sind die Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe,
Sozialhilfe, Erziehungsgeld) bis zum siebten Tag nach Eingang auf dem
Konto geschützt. Das Geldinstitut muss in diesem Zeitraum den
gesamten Betrag auszahlen.